- Wann brauche ich überhaupt eine Verträglichkeitsprüfung?
Ihre Genehmigungsbehörde fordert in der Regel dazu auf, falls nach Weiterleitung Ihrer Planungsunterlagen an die Betreiber entsprechender Infrastruktur (z.B. Bundeswehr, Deutscher Wetterdienst) von dort die Rückmeldung kommt, es seien weitere Analyse-Ergebnisse erforderlich. Dies erfolgt dann allerdings zu einem späten Zeitpunkt im Planungsverlauf, wo Umplanungen teuer sein können. Besser ist es daher, proaktiv tätig zu werden.
- Welche Radar- bzw. EM-Verträglichkeitsprüfungen sind erforderlich?
Meist erfahren Sie Näheres dazu erst aus Anforderung von Nachweisen durch die Behörden. Eine Anfrage an uns kann sehr viel schneller Klarheit bringen, welche Radar-und Flug-technische Infrastruktur (Flugsicherungsradar, Luftverteidigungsradar, Wetterradar, Funkstrecken, Drehfunkfeuer, Tiefflugstrecken) von Ihrer WEA-Planung betroffen sein kann und welche Nachweise dazu erwartet werden.
- Was ist Gegenstand der Verträglichkeitsprüfung oder des Verträglichkeits-Nachweises?
Das kommt sehr auf die Art der Radar-bzw. Funkanalage an. Für Flugsicherungsradare ist beispielsweise die Zielauffass-Wahrscheinlichkeit im WEA-Planungsgebiet am wichtigsten, für Luftverteidigungsradare und Wetterradare sind es die WEA-bedingte Dämpfung sowie Messfehler der Signalverarbeitung, wobei diese in den unterschiedlichen Radarsystemen sehr unterschiedlich entstehen. Bei Drehfunkfeuern wird hauptsächlich der Einfluss der WEA auf Winkel-Messfehler im Empfänger der Luftfahrzeuge berechnet, bei Funkstrecken sind die WEA-bedingte Dämpfung, die Kanalverzerrung und die Verminderung des "fade-margin" relevant, mit entsprechender Auswirkung auf Verfügbarkeit und Übertragungsbandbreite.
- Führen die Betreiber von Radar- oder Funkanlagen eigene Verträglichkeitsprüfungen durch?
In der Regel ja, allerdings können diese für Sie ein ernsthaftes Problem werden, da meist eine sehr pauschale Überschlagsrechnung erfolgt, was zu vielen Ablehnungen führt, wo eigentlich Verträglichkeit nachweisbar ist. Besser ist es daher, eine eigene Analyse zu bestellen, in der valide und nach dem aktuellen Stand von Forschung und Lehre vorgegangen wird.
- In Deutschland prüfen die Bundeswehr und der Deutsche Wetterdienst die Verträglichkeit, wenn deren Anlagen betroffen sind, brauche ich dennoch eine eigene gutachterliche Bewertung?
Wie oben schon gesagt, sind diese Prüfung teilweise sehr pauschal und in der resultierenden Bewertung legen sich die Behörden auf die "sichere Seite", was zu vielen Ablehnungen von WEA oder Auflagen für WEA führt, auch dort, wo eine Verträglichkeit nachweisbar ist. Beispielsweise fordert das Luftfahramt der Bundeswehr vielfach eine Abschaltvorrichtung für Windräder, deren Betätigung im Ermessen der Fluglotsen liegt und den Ertrag Ihres Windparks massiv verringern kann.
- Wie kann die Chancen erhöhen, dass meine Windparkplanung genehmigt wird?
Die Genehmigungsbehörden priorisieren Windpark-Planungen grundsätzlich in der Reihenfolge des Eingangsdatums der entsprechenden Anträge. Hierbei gilt: Ist das "Verträglichkeitslimit" für eine Windparkzone bereits durch Bestands-WEA und offiziell eingereichte Genehmigungsanträge ausgereizt, werden weitere WEA-Projekte im selben Gebiet abgelehnt. Daher ist es wichtig, keine Zeit mit "Voranfragen" o.ä. zu verlieren, für die es meist nicht einmal einen garantierten Bearbeitungszeitraum gibt.
Hingegen ist eine frühzeitige Beantragung mit gleichzeitiger Einreichung der gutachterlichen Bewertung(en) in Form einer Verträglichkeitsprüfung der beste Weg zur erfolgreichen Realisierung Ihres Windpark-Projektes.